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Herzlich willkommen auf der Homepage unseres Projekts Traumatherapie.org Diese Website widmet sich der Information zum Thema Psychotraumatologie und der Therapie von Dissoziationen und Posttraumatischen Belastungsstörungen.

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Traumapädagogik - eine neue Pädagogik oder eine veränderte Perspektive?

Neben den traumaorientierten therapeutischen Interventionen in so genannten "Traumatherapien" wird vor allem im Zusammenhang mit In-Obhutnahme und Fremdunterbringung (Stationäre Kinder- und Jugendhilfe, Pflege- und Adoptivfamilien) von Kindern und Jugendlichen das Thema "Trauma" im Bereich der Pädagogik relevant. Analog zur Traumatherapie hat sich die "Traumapädagogik" etabliert.

Was ist nun unter "Traumapädagogik" zu verstehen? Handelt es sich hierbei um eine neue Form von Pädagogik? Müssen Pädagogen und Pädagoginnen das erlernte pädagogische Repertoire "nur" erweitern oder gar aufgeben?

Nach unserem Verständnis und unserer Erfahrung benötigen traumatisierte Kinder und Jugendliche keine neue Form von Pädagogik. Ein Verständnis für die intrapsychischen Prozesse und die entsprechenden körperlichen Reaktionen auf extrem belastende Erfahrungen kann eine Veränderung (im Sinne einer Weiterentwicklung) der Perspektive, des Standpunktes, von Pädagoginnen und Pädagogen bewirken. Die dadurch neu gewonnen Haltung ermöglicht es den Fachleuten, Kinder und Jugendliche in Ihrer Verletzung wahrzunehmen und zu schützen, ohne auf "Kuschelpädagogik", "Schwarze Pädagogik" oder eine extrem Form der Erlebnispädagogik zurückgreifen zu müssen.

Falls wir Sie neugierig gemacht haben, wie es gehen kann, die persönliche Haltung zu erweitern, wir unterstützen Sie gerne bei diesem Prozess. 

Wir bieten für Fachkräfte aus dem pädagogischen Bereich eine curriculare Weiterbildung zur Fachpädagogin/Fachpädagogen für Psychotraumatologie an.

Näheres erfahren Sie, wenn Sie auf den o.a. Link klicken.

Psychotraumatische Störungen „entstehen immer als direkte Folge der akuten schweren Belastung ... Das belastende Ereignis oder die andauernde, unangenehme Situation sind der primäre und ausschlaggebende Kausalfaktor, und die Störung wäre ohne seine Einwirkung nicht entstanden” (ICD-10).

  • Eine ganze Schulklasse muß hilflos zusehen, wie ein Mitschüler den Lehrer ersticht:
    Dreißig Schüler sind wie versteinert, leiden an Schuldgefühlen und
    Angstzuständen.
  • Bei einem Flugzeugunglück sterben viele Menschen: Die Überlebenden
    können die Bilder des Schreckens nicht mehr vergessen.
  • Ein ICE entgleist bei 220 Stundenkilometern,
    dutzende Tote sind bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt:  Überlebende, Angehörige und Helfer sind schwer traumatisiert.
  • Für Opfer oder Beteiligte an Überfällen, Geiselnahmen, Unfällen oder Vergewaltigungen ist die Welt von einer Sekunde auf die nächste nicht mehr in Ordnung.
  • Die Symptome von PTBS wurden und werden immer noch mißverstanden oder gar nicht diagnostiziert. Es gibt Schätzungen, daß bis zu 10% der Bevölkerung (diese Zahl ist aus den USA) einmal im Leben unter PTBS leiden. Bei manchen verschwinden die Symptome von selber im Verlauf der Zeit, bei anderen bleiben sie über viele Jahre erhalten. Spätestens dann ist eine fachmännische Hilfe durch einen Psychologischen Psychotherapeuten oder einen Psychiater erforderlich.
  • Zentrales Gefühl ist die Hilflosigkeit (nicht gemeint sind: Streß, Angst, Trauer)
  • Selbstvertrauen und Vertrauen werden erschüttert
  • Schuld: Gefühl, für das Ereignis oder seinen Ausgang verantwortlich zu sein
  • Ärger: Gefühl der Ungerechtigkeit oder Verletzung persönlicher Regeln durch Andere
  • Scham: Gefühl, eigene bedeutsame Regeln verletzt zu haben
  • Trauer: Gefühl etwas Bedeutsames verloren zu haben
  • Flashbacks: Man handelt oder fühlt so, als ob sich das traumatisierende Ereignis gerade (wieder) ereignen würde (dazu gehört z. B. das Gefühl, das Ereignis wiederzuerleben - 'ein Film läuft immer in mir ab' - , Illusionen, Halluzinationen
Intrusionen:
... sind sich aufdrängende, belastende Traumaerinnerungen in Form von Bildern, Empfindungen, Flashbacks und Alpträumen: plötzliche und 'lebendige' Erinnerungen, die 'mich überwältigen'.
Vermeidung:
von Orten, Tätigkeiten, Stichworten, die etwas mit dem Ereignis zu tun haben:
Vermeidung von Orten, Tätigkeiten, Stichworten, die etwas mit dem Ereignis zu tun haben: Vermeidung von Gedanken, Gefühlen, oder Gesprächen, die das Trauma zum Thema haben Vermeidung von Tätigkeiten, Orten oder Menschen, die an das Trauma erinnern Die Unfähigkeit, sich an wichtige Details der Situation zu erinnern. Die Unfähigkeit, Trauer, Verlust oder Ärger während des traumatisierenden Ereignisses bewirkt, daß das Trauma auch weiterhin nachwirkt, ohne daß das dem Opfer bewußt wäre. Depression und sogar Schuldgefühle (weil man z.B. als einziger einen Unfall überlebt hat) sind oft die Folgen. Aus einer Studie bei Feuerwehrleuten: "Was den Feuerwehrleuten am meisten zu schaffen macht ist, daß sie sich mit den Betroffenen identifizieren, sich hilflos oder schuldig fühlen (schuldig, nicht mehr getan zu haben), ...." [Dissertation von Dipl.-Psych. S. Rösch, 1998]
Numbing (emotionale Taubheit)
Enge emotionale Bindungen mit Familie, Freunden und Kollegen werden vermieden. Die Gefühle sind allgemein vermindert, eingeschränkt, allenfalls werden routinemäßige und 'mechanische' Aktivitäten zu Ende geführt.
Hyperarousal
Symptome der Übererregung: z.B. Schlafstörungen, Schreckhaftigkeit, erhöhte Reizbarkeit, mangelnde Affekttoleranz
Schwierigkeiten einzuschlafen
Irritierbarkeit oder Ausbrüche von Ärger
Konzentrationsschwierigkeiten
Hypervigilanz (erhöhte Aufmerksamkeit)
Erhöhte Schreckreaktion (startle response)

Man lebt so, als ob man immer noch aktuell durch das traumatisierende Ereignis bedroht würde. Man wird dadurch irritierbar oder 'explosiv', auch wenn man gar nicht provoziert wurde. Viele Opfer versuchen sich selber zu 'behandeln' , indem sie ihre Einsamkeit und ihre Panikattacken mit Alkohol oder anderen Drogen bekämpfen.

Vermeidung:
...von Orten, Tätigkeiten, Stichworten, die etwas mit dem Ereignis zu tun haben Vermeidung von Gedanken, Gefühlen, oder Gesprächen, die das Trauma zum Thema haben
Die Unfähigkeit, sich an wichtige Details der Situation zu erinnern.
Die Unfähigkeit, Trauer, Verlust oder Ärger während des traumatisierenden Ereignisses bewirkt, daß das Trauma auch weiterhin nachwirkt, ohne daß das dem Opfer bewußt wäre. Depression und sogar Schuldgefühle (weil man z.B. als einziger einen Unfall überlebt hat) sind oft die Folgen. Aus einer Studie bei Feuerwehrleuten: "Was den Feuerwehrleuten am meisten zu schaffen macht ist, daß sie sich mit den Betroffenen identifizieren, sich hilflos oder schuldig fühlen (schuldig, nicht mehr getan zu haben), ...." [Dissertation von Dipl.-Psych. S. Rösch, 1998]
Numbing:
(emotionale Taubheit): Enge emotionale Bindungen mit Familie, Freunden und Kollegen werden vermieden. Die Gefühle sind allgemein vermindert, eingeschränkt, allenfalls werden routinemäßige und 'mechanische' Aktivitäten zu Ende geführt.
Hyperarousal:
Symptome der Übererregung: z.B. Schlafstörungen, Schreckhaftigkeit, erhöhte Reizbarkeit, mangelnde Affektintoleranz
Schwierigkeiten einzuschlafen
Irritierbarkeit oder Ausbrüche von Ärger
Konzentrationsschwierigkeiten
Hypervigilanz (erhöhte Aufmerksamkeit)
Erhöhte Schreckreaktion (startle response)
Man lebt so, als ob man immer noch aktuell durch das traumatisierende Ereignis bedroht würde. Man wird dadurch irritierbar oder 'explosiv', auch wenn man gar nicht provoziert wurde.
Viele Opfer versuchen sich selber zu 'behandeln' , indem sie ihre Einsamkeit und ihre Panikattacken mit Alkohol oder anderen Drogen bekämpfen.
Dissoziationen: Das Ereignis und das oder die dazugehörigen Gefühle werden voneinander gespalten.

Dissoziationen ermöglichen als Abwehr- oder Bewältigungsmechanismus einen Schutz vor ansonsten überwältigenden Gefühlserfahrungen. Diese Abwehr selber birgt aber die Gefahr von grundlegenden Veränderungen des Selbst- und Identitätsgefühls, der Störung der Funktionen des Gedächtnisses und auch der Selbst- und Umweltwahrnehmung. Durch all dies kann eine konstruktive Bewältigung und Überwindung des Traumas beeinträchtigt werden. Das Ausmaß von Dissoziation kann z.B. durch die DES-Skala (Dissociative Experiences Scale von Bernstein und Putnam) erfaßt werden.
Wie bei praktisch allen psychischen Phänomenen gibt es auch bei der Dissoziation ein breites Spektrum, das von als 'normal' verstandenen bis zu pathologischen Dissoziationsphänomenen geht. In Zunahme der Pathologie finden sich:
normale Dissoziation, dissoziative Amnesie, dissoziative fugue, PTSD, dissoziative Identitätsstörung und polyfragmentierte dissoziative Identitätsstörung.
Das Störungsbild der Dissoziation wurde bereits 1889 von Pierre Janet (1859 - 1947) beschrieben: Dissoziationen ('Desagregation') führen bei den Patienten zu sog. unbewußten fixen Ideen, die wiederum aufgrund des überwältigenden, intensiven Charakters des Traumas in den normalen Erfahrungsrahmen der Person nicht integriert werden können. In der Folge behindern diese Fixierungen die Fähigkeiten, mit neuen stressenden Einflüssen adäquat umgehen zu können. Sigmund Freud, der auch bei Janet gelernt hatte, verwendet den Begriff der Dissoziation in seinen frühen Schriften als aktiven Verdrängungs- und Abwehrmechanismus. Zu dieser Zeit nahm Freud auch noch einen starken Einfluß von realen Traumata, z.B. sexualisierter Gewalt, für die Entstehung von Neurosen an, was er dann aber zugunsten des Konzeptes von sexualisierten kindlichen Phantasien aufgab.
Als eine wesentliche Vorbedingung für das Auftreten von dissoziativen Störungsbildern werden spätestens seit Janet belastende traumatisierende Ereignisse angesehen. Das Konzept des psychischen Traumas als Verursacher von pathologischen dissoziativen Phänomenen fand dann in den 70er Jahren weite Verbreitung, als in der Folge des Vietnamkriegs gehäuft Kriegsteilnehmer mit psychopathologischen Störungen auftraten. Da es sich dabei häufig um hochdekorierte Soldaten oder um Freiwillige handelte, konnte diese nicht mehr, wie nach dem Ersten und Zweiten Weltkrieg z.B. die sog. "Kriegszitterer" als "Simulanten" oder "Rentenerschleicher" abqualifiziert werden.
Nicht zuletzt durch die Frauenbewegung wurden auch die seelischen Folgen von sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern und Frauen ins Bewußtsein der Öffentlichkeit und der Fachwelt gerückt.

Traumaerfahrung kann sich in verschiedener Form zeigen:
- Bei der primären Dissoziation ist die normale, integrative Gedächtnisfunktion beeinträchtigt. Es entstehen isolierte Gedächtnisanteile, die oft mit affektiven, somato-sensorischen oder auch visuellen Intrusionen einhergehen. Diese Gedächtnisanteile werden dann oft durch spezifische Auslöser ('Trigger') wieder hervorgerufen und wirken dann bedrängend.
- Bei sekundärer oder peritraumatischer Dissoziation kommt es zu Bewußtseinszuständen, die vom Gefühl der Depersonalisation bis hin zum Gefühl des 'Heraustretens' aus dem eigenen Körper reichen können. Hier trennt sich dann das erlebende oder handelnde Selbst vom beobachtenden Selbst. Auch dieser Mechanismus ist ein Schutz gegen die ansonsten unerträglichen Gefühle in der traumatisierenden Situation.
- Bei tertiärer Dissoziation handelt es sich um eine Reaktionsbildung auf wiederkehrende Traumatisierungen. Sie führt zur Ausbildung von verschiedenen Persönlichkeitsfragmenten, die ganz unterschiedliche komplexe Muster auf affektiver, kognitiver und Verhaltensebene repräsentieren. Diese Symptomatik kann unmittelbar oder auch mit z.T. jahre- bzw. jahrzehntelanger Verzögerung nach dem traumatischen Ereignis auftreten! Apersonale Traumatisierungen sind Traumatisierungen durch z.B. Unfälle, Naturkatastrophen u.ä. (z.B. Erdbeben) Personale Traumatisierungen sind Traumatisierungen durch körperliche und sexualisierte Gewalt (z.B. Vergewaltigung, Überfall). Sie haben meist intensive psychische Beeinträchtigungen zur Folge.

Folgende Kriterien zur Diagnose einer Posttraumatischen Belastungsstörung sind derzeit festgelegt:

Kriterium A, Stressor-Kriterium

    die Symptomatik muß einem traumatischen Ereignis folgen

Kriterium B, Flashbacks, Alpträume

    ein Wiedererleben des Traumas

Kriterium C

    ein Vermeiden traumarelevanter Reize
    z.B. sich an Teile des Ereignisses nicht erinnern können, bestimmte Orte oder Situationen meiden

Kriterium D

, Schlafstörungen, Konzentrationsprobleme
    und den Symptomen eines erhöhten Erregungsniveaus

Kriterium E, Dauer der Störung

wenn die Symptomatik länger als einen Monat andauert

Kriterium F, Beeinträchtigung der Lebensqualität

    ein Trauma muß eine wesentliche Einschränkung der Lebensqualität beim Betroffenen hervorrufen

Akute PTBS         = die Symptome treten bis zu drei Monate lang auf

Chronische PTBS = die Symptome treten länger als drei Monate auf


Behandlung

Verhaltenstherapie: Hier versucht man die schmerzhaften und intrusiven Verhaltens- und Denkmuster zu verändern. Dazu setzt man Entspannungstechniken und Expositionstechniken ein.

Psychodynamische Psychotherapie: Hier versucht man - neben der Vermittlung von Bewältigungsstrategien, Entspannungstechniken und der Aktivierung von Ressourcen - die persönlichen Werte eines Menschen zu ergründen und festzustellen, wie Verhalten und Erleben während des traumatisierenden Erlebnisses diese beeinträchtigt hat.

Medikamentöse Therapie: Hier versucht man z.B. durch den Einsatz von Antidepressiva oder Beruhigungsmitteln die belastenden Auswirkungen des PTBS zu mindern.

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Eine typische psychotherapeutische Behandlung gliedert sich in 3 Phasen:

1. Stabilisierungsphase


In dieser Phase ist es wichtig, eine gute, Sicherheit vermittelnde therapeutische Beziehung aufzubauen. Den PatientInnen wird dabei geholfen, ihre innere, zwischenmenschliche und äußere Sicherheit wiederzuerlangen. Sie lernen, mehr Kontrolle über die Symptomatik und das eigene Verhalten zu entwickeln. Besonders wichtig ist es oft, den PatientInnen viele Sach-Informationen über die Ursache ihrer Störung, der folgenden Symptomatik und insbesondere auch über die Tatsache der Normalität ihrer Reaktion zu geben. Eigenverantwortung und eigene Fähigkeiten der PatientInnen werden konsequent gefördert. Mit Hilfe von Imaginationsübungen erlernen die PatientInnen, mit der überflutenden Symptomatik von Flashbacks, Alpträumen und deren körperlichen Begleitreaktionen umzugehen.

Die Erfahrung, durch die Imaginationsübungen und Anderes selbst zur eigenen Heilung beizutragen und damit mehr Eigenverantwortung und Eigensteuerung zu übernehmen, stärkt das Bewußtsein für die eigene Kraft und eigene Kompetenz. Mit diesen Methoden machen die PatientInnen insbesondere Erfahrungen, die sie aus der Therapiestunde mit nach Hause nehmen und dort weiter für sich nutzen können.

In Einzelgesprächen werden neben Diagnostik und Therapieplanung die gemachten Erfahrungen vertieft und besprochen. Falls eine Symptomatik mit selbstschädigendem Verhalten besteht (z.B. Selbstverletzung, Suchtmittelkonsum) wird in einer Vertragsarbeit alternatives Verhalten erarbeitet. Ggf. wird die Behandlung mit Medikamenten unterstützt, so z. B. bei starken Depressionen, Schlafstörungen oder Unruhezuständen.

Eine Grundregel ist: Über die traumatischen Erfahrungen wird nicht gesprochen - oder: Es kann über alles, es muß aber über nichts gesprochen werden. Das Bearbeiten der traumatischen Erlebnisse soll nach guter Vorbereitung nur im therapeutischen Rahmen stattfinden.

Für einige PatientInnen sind Angebote in Körperwahrnehmung, Spannungsreduktion und Selbstfürsorge sehr hilfreich. Das Erlernen z.B. der Progressiven Muskelrelaxation und des autogenen Trainings, das Erarbeiten eines 'inneren sicheren Ortes' unterstützen ebenfalls die Selbstberuhigungsfähigkeiten der PatientInnen.

Manchmal müssen in dieser Therapiephase schwierige Lebensumstände geklärt werden. Dazu bieten sich ggf. Familien- oder Paargespräche sowie eine sozialarbeiterische Unterstützung an.

Die Dauer dieser Phase ist je nach Zeitpunkt und Art der Traumatisierung sehr unterschiedlich. Manche PatientInnen fühlen sich nach dem erfolgreichen Durchlaufen dieser Phase stabilisiert genug, um in ihren Alltag zurückzukehren. Manche kommen später zu einer gezielten Traumabearbeitung zurück in die Therapie oder es schließt sich direkt die zweite Phase der Traumatherapie an.

2. Traumabearbeitungsphase


Die Methoden der Stabilisierungsphase werden während der ganzen Therapie fortgesetzt. Die Phase der Traumabearbeitung und die Phase der Stabilisierung können sich im Verlauf der Behandlung immer wieder abwechseln.

Die Traumabearbeitung erfolgt durch ein strukturiertes, dosiertes und kontrolliertes Wiedererleben zentraler Aspekte des Traumas. Dadurch wird der Verarbeitungsprozeß der traumatischen Erlebnisse weiter fortgesetzt, die Speicherung der Traumata im Gehirn verändert sich, durch Wiedererleben kommt es zur Integration dieser Erfahrungen in die Gesamtpersönlichkeit.

Anders ausgedrückt, kann man auch sagen, es findet eine Entgiftung mit nachfolgender veränderter gedanklicher und emotionaler Bewertung statt.

Die Konfrontation mit dem Trauma führen wir mit den Methoden der Screen- bzw. Bildschirmtechnik oder dem EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing) aus. Wesentlich bei beiden Techniken ist, daß die Betroffenen keine Retraumatisierung durch einen erneuten Kontrollverlust erleiden, die Kontrolle des Patienten über den Prozeß hat Vorrang. Bei der Bildschirmtechnik wird das traumatische Erlebnis nochmals gezielt und gesteuert kurzfristig erlebt, so daß eine Synthese aus Wort, Bild, Affekt und Körpersensation erreicht wird. Die Wirksamkeit der EMDR-Methode versteht z. Zt. man so, daß die Informationsverarbeitung der traumatischen Ereignisse nachträglich beschleunigt wird und so zu einer Speicherung des verarbeiteten Traumas als Erinnerung führt. Dabei kommt es auch zur Veränderung der Bewertung der Situation und der eigenen Rolle in dem Geschehen. Dies führt zu einer Selbstwertstärkung, so daß im Laufe des therapeutischen Prozesses die Vorstellung, ein passives Opfer zu sein zu der eine aktiv handelnde Überlebende zu sein wechselt. Es entwickelt sich wieder mehr Selbstvertrauen in die eigene Person und die eigenen Fähigkeiten.

3. Integrationsphase


In der 3. Therapiephase, die eher einer 'normalen' Psychotherapie ähnelt, geht es um die weitere Verarbeitung im Sinne von Integration des Geschehenen. Häufig muß Trauerarbeit geleistet werden, das Selbsterleben und Lebensgefühl hat sich verändert, so daß neue Bewältigungsstrategien entwickelt werden müssen. Wichtig ist, daß die PatientInnen sich wieder stark und im Besitz ihrer Kräfte fühlen, so daß sie angemessene Entscheidungen für ihr weiteres Leben fällen können.

Auch in dieser Phase kann sozialarbeiterische Unterstützung oder die Durchführung von Paar- oder Familiengesprächen notwendig sein.

Dies sind die Folien eines Vortrags, der bei der Feuerwehr in Hürth gehalten wurde:  Vortrag Psychotraumatologie




Informationen für die Angehörigen von Kindern und Jugendlichen


Auch Kinder und Jugendliche, die das Seebeben erlebt haben, können nach dieser extrem belastenden Erfahrung an Ängsten, Hilflosigkeit, Verlust der Orientierung und Erschrecken leiden.

Je jünger Kinder sind, je mehr sind sie grundsätzlich auf die hilfreiche Unterstützung von wohlwollenden Erwachsenen angewiesen. Sie brauchen das Gefühl, sich auf die Mutter, den Vater, die Großeltern, Freunde etc. verlassen zu können. Die Flutwelle und die Folgen, die Kinder in Fernost erlebt haben, haben leider manchmal auch dazu geführt, dass eine der wichtigen Vertrauenspersonen verstorben ist oder vermisst wird, schlimmstenfalls haben Kinder und Jugendliche beide Eltern verloren. Damit werden die Gefühle, die durch die unbeschreiblich große Belastung entstanden sind, zusätzlich durch den Verlust der Menschen verstärkt, die ihnen Sicherheit geben könnten. Auf diese Gefühle reagieren Kinder je nach Alter unterschiedlich. Wie bei den Erwachsenen ist das veränderte Verhalten eine normale Reaktion auf eine schwer zu bewältigende Erfahrung. Bei älteren Kindern und Jugendlichen gleichen sich die Verhaltensweisen denen der Erwachsenen immer mehr an.

 

Folgende veränderte Erlebnis- und Verhaltensweisen (Beschwerden) können bei Kindern und Jugendlichen auftreten:

  • Das Kind spielt immer wieder die gleiche Situation ohne das sich etwas verändert (z.B. könnte dies so aussehen: Häuser umstoßen und Autos umgekippt durch die Haustrümmer schieben und dabei Schreien oder sonstige Laute von sich geben)
  • Kind reagiert ohne erkennbaren äußeren Anlass, zerstört z.B. Gegenstände, beginnt plötzlich heftig zu weinen oder zu schreien, klammert sich plötzlich ganz fest oder versucht wegzulaufen
  • Das Kind / der Jugendliche schreit nachts im Schlaf, manchmal ohne davon zu erwachen
  • Das Kind / der Jugendliche schaut mit durchdringendem Blick ins Leere, reagiert nicht auf Ansprechen
  • Das Erlebte läuft wie ein Film immer wieder „vor dem inneren Auge“ ab
  • Teile des Erlebten tauchen immer wieder als Bilder „vor dem inneren Auge“ auf
  • Kinder wollen nicht mehr richtig spielen, auch nicht das Lieblingsspiel
  • Kinder / Jugendliche zeigen ein verändertes Essverhalten (gar nichts mehr oder ganz viel)
  • Kinder / Jugendliche werden still und ziehen sich zurück von ihren Spielkameraden und den Eltern
  • Kinder / Jugendliche wirken wie betäubt, scheinbar teilnahmslos und gleichgültig ihrer Umwelt gegenüber
  • Kinder / Jugendliche zeigen bisher unbekannte heftige aggressive Reaktionen
  • Kinder / Jugendliche vermeiden alles, was an das schlimme Erlebnis erinnern könnte (auch darüber zu reden)
  • Kinder nässen/koten wieder ein, obwohl sie schon länger sauber waren
  • Kinder sprechen wieder, wie sie als jüngere Kinder gesprochen haben
  • Kinder / Jugendliche klammern, wollen sich aus der sicheren häuslichen Atmosphäre nicht entfernen und in den Kindergarten oder die Schule gehen, haben Angst, sich zu trennen
  • Kinder / Jugendliche haben häufiger Bauch- oder Kopfschmerzen
  • Kinder können abends nicht einschlafen oder wachen nachts immer wieder auf
  • Kinder / Jugendliche zeigen wieder /erstmals Dunkelangst
  • Kinder / Jugendliche zeigen eine motorische Unruhe oder sind wie erstarrt
  • Kinder / Jugendliche können sich schlecht konzentrieren, zeigen auf Dauer schlechtere schulische Leistungen
  • Kinder erinnern sich zwar an Details des Geschehens, können sich aber Alltagsdinge nicht mehr merken
  • Kinder / Jugendliche erschrecken sich bei Geräuschen oder Situationen, die sie früher nicht erschreckt haben
  • Jugendliche beginnen, Alkohol zu trinken oder andere Drogen zu nehmen


Je nach Ausmaß der Betroffenheit können Anzahl und Ausprägung der Beschwerden unterschiedlich sein. Auch Kinder und Jugendliche verfügen über Selbstheilungskräfte, können sich allmählich erholen. Um diese Selbstheilungs- und Verarbeitungsprozesse zu fördern, sollte Folgendes beachtet werden:

Kinder sind Teil der Familie. Ist ein Kind / Jugendlicher betroffen, ist immer die gesamte Familie mit betroffen!
Nehmen Sie sich als Familie eine Auszeit, unterstützen sie Kinder / Jugendlichen, indem Sie sich mit Dingen beschäftigen, die Ihnen vor dem Ereignis gut getan haben
Sorgen Sie als Eltern auch gut für sich, suchen Sie fachkundige Unterstützung für ihre Familie, wenn Sie spüren, dass die Last zu groß wird.
Überfordern Sie sich nicht mit dem Anspruch, keinen Fehler machen zu dürfen und alles verstehen zu müssen.
Erlauben Sie Ihren Kindern Ihre Betroffenheit und Ihre Gefühle zu sehen
Versuchen Sie den Tagesablauf so zu gestalten, wie er dem Kind vertraut ist, d.h. nach Möglichkeit feste Essens- und Schlafenszeiten
Informieren Sie den Kindergarten / die Schule darüber, das Ihr Kind diese extrem belastende Erfahrung gemacht hat
Fragen Sie Ihr Kind / Jugendlichen nicht aus nach dem Erlebnis, sondern bieten Sie sich vielmehr als Zuhörer an, wenn das Kind / der Jugendliche von sich aus das Thema anspricht
Unterstützen Sie Ihre Kinder, wenn andere Menschen das veränderte Verhalten ihres Kindes nicht respektieren.

Sollte sich das Verhalten zuspitzen, bzw. auch nach 4 Wochen unverändert bestehen bleiben oder verstärkt auftreten, scheuen Sie sich nicht, professionelle Hilfe bei einem erfahrenen Berater oder Therapeuten aufzusuchen.

Es folgt eine Liste der aktuellen Ergänzungen. Änderung des Datenbestandes der Website werden hier durch eine Notiz bekannt gegeben. Die Einträge enthalten Hyperlinks zu den jeweiligen Beiträgen und sind in zeitlicher Reihenfolge angeordnet. Die aktuellste Meldung wird jeweils an erster Stelle angezeigt.


30.06.2013
Jetzt gibt es auf der Seite 'Bücher' von uns empfohlene Bücher bei Amazon
29.03.2013
Komplettes Redesign und Relaunch der Website mit bewährtem Inhalt
10.03.2013
Hinweis auf die türkische Übersetzung der Broschüre "Trauma - Was tun?" - Informationen für alle, die mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen zu tun haben:
10.03.2012
Kosmetische Ergänzungen
09.08.2011
Hinweis auf die Ausbildung zum/zur TraumapädagogIn
01.07.2011
Hinweis auf die Broschüre "Trauma - Was tun?" - Informationen für akut betroffene Menschen und deren Angehörige:
Sie können diese Broschüre bestellen bei TraumatransformConsult
01.05.2010
Hinweis auf die Broschüre "Trauma - Was tun?" - Informationen für alle, die mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen zu tun haben:
Sie können diese Broschüre bestellen bei TraumatransformConsult
31.12.2001
Veröffentlichung der überarbeiteten Website
01.08.2002
Kleinere Ergänzungen
01.01.und 01.12.2005
Ergänzungen und Korrekturen (z.B. Info zum Seebeben)

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(1)       wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen für eine Dauer bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;

(2)       die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;

(3)       der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder

(4)       wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

4.     Recht auf Löschung

a)     Löschungspflicht

Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

(1)       Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.

(2)       Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

(3)       Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.

(4)       Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.

(5)       Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.

(6)                   Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

b)     Information an Dritte

Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.

c)      Ausnahmen

Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist

(1)       zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;

(2)       zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;

(3)       aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO;

(4)       für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder

(5)       zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

5.     Recht auf Unterrichtung

Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.

Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

6.      Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern

(1)       die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und

(2)       die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.

Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

7.      Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

8.     Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

9.      Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling

Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

(1)       für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und dem Verantwortlichen erforderlich ist,

(2)       aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen enthalten oder

(3)       mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.

Allerdings dürfen diese Entscheidungen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen getroffen wurden.

Hinsichtlich der in (1) und (3) genannten Fälle trifft der Verantwortliche angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie Ihre berechtigten Interessen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

10.  Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

X.    Pflichten der betroffenen Person

  1. Keine Abmahnung ohne Kontakt!

Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher Art aus Urheber-, wettbewerbsrechtlichen sowie markenrechtlichen und datenrechtlichen Angelegenheiten bitte ich, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten, Abmahnungen und Kosten, mich umgehend zu kontaktieren. Falls Ansprüche der oben genannten Art reklamiert werden, sage ich bereits hier vor einer endgültigen rechtsverbindlichen Klärung Abhilfe zu, durch die eine eventuelle Wiederholungsgefahr verbindlich ausgeschlossen ist. Eine dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme würde sodann wegen Nichtbeachtung einer Schadensminderungspflicht zurückgewiesen. 

Die in diesem Sinne unnötigen bzw. unberechtigten Abmahnungen und Folgemaßnahmen würden mit einer negativen Feststellungsklage beantwortet. Dies gilt auch für  Abmahnungen, die unter § 8 (4) UWG fallen. Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitte ich um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-Inhaberinnen selbst darf nicht ohne meine Zustimmung stattfinden.

XI.   Salvatorische Klausel

  1. Rechtswirksamkeit dieser Erklärung

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

 

Diese Datenschutzerklärung wurde aus einer Mustervorlage von Professor Dr. Thomas Hoeren erstellt, die er zusammen zusammen mit Mitarbeitern der Forschungsstelle Recht des DFN-Vereins entwickelt hat (unter anderem Johannes Baur und Charlotte Röttgen).